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Kongeå als Landesgrenze 1864-1920

Aufgrund des Friedensvertrages von Wien vom 30. Oktober 1864 bildete die Kongeå zwischen Fårkrog und Villebøl die Grenze zwischen Dänemark und Preußen. Hierdurch wurde die Kongeå (deutsch auch Königsau) in beiden Ländern bekannt.

Bereits vor der Schlacht an den Düppeler Schanzen gab die preußische Regierung bekannt, dass Dänemark Zollausland sei.  Die alte Zollgrenze an der Kongeå und Kolding Å wurde also erneut errichtet mit Zollstellen auf beiden Seiten der Flüsse. Die 9. Gendarmeriebrigade aus Schleswig wurde von Preußen zur Grenzbewachung eingesetzt.

Neue Landesgrenze
Die Landesgrenze folgte nicht genau der alten Zollgrenze zwischen dem Herzogtum Schleswig und dem Königreich Dänemark. Als Ersatz für die an Preußen abgetretenen königlichen Enklaven in den Herzogtümern erhielt Dänemark die Insel Ærø und acht Kirchspiele südlich von Kolding, das Gebiet um Ribe und Kalvslund Herred sowie einen Teil von Hvidding Herred.

Als Anfang 1865 die Grenze in der Landschaft markiert wurde, wurde sie zusätzlich korrigiert. Die Dörfer Kalvslund und Villebøl kamen zu Dänemark, das im Gegenzug ein Gebiet südlich von Brænore an Schleswig überließ. Ohne diese Korrektur hätte die Landstraße von Kolding nach Ribe teilweise über schleswigsches Gebiet geführt.

Drei Arten von Grenzzollstellen
An der Kongeå wurden Grenzzollstellen an den Stellen eingerichtet, wo man den Fluss überqueren konnte. Nach dem Vorbild des deutschen Gendarmeriekorps wurden in Dänemark ein Korps der Grenzzollpolizei aufgestellt, das die Aufgabe hatte, die Grenze auf dänischer Seite zu bewachen.

 
 
 

Die Grenzzollstellen wurden in drei Kategorien eingeteilt, abhängig davon, wie viel Verkehr jeweils anfiel.

1. Grenzzollerhebungsstellen
Hier konnten alle Arten der Zollbearbeitung erfolgen und alle Arten von Waren ein- und ausgeführt werden. Diese waren auf dänischer Seite mit Zollbeamten und Gendarmen bemannt.
Die deutsche Entsprechung war das Nebenzollamt I.

2. Grenzzollkontrollstellen
Hier konnten in begrenztem Umfang Waren ein- und ausgeführt werden. Sie waren auf dänischer Seite nur mit Zollbeamten bemannt.
Die deutsche Entsprechung war das Nebenzollamt II.

3. Anmeldestellen
Hier konnten nur zollfreie Waren ein- und ausgeführt werden. Sie waren auf dänischer Seite nur mit Gendarmen bemannt.
Die deutsche Entsprechung waren statistische Anmeldestellen. Es wurden keine statistischen Anmeldestellen an der Kongeå errichtet.

Diese Einteilung war nicht statisch. Die Kategorie eines Grenzübergangs konnte sich ändern.

Nach der deutschen Niederlage im Ersten Weltkrieg änderte sich die Grenze. Die Bevölkerung von Schleswig erhielt die Möglichkeit, selbst ihre nationale Zugehörigkeit zu bestimmen. Hierzu wurde eine Volksabstimmung durchgeführt, wobei Schleswig in drei Abstimmungszonen aufgeteilt wurde.

In Nordschleswig wurde am 10. Februar 1920 abgestimmt. Die Beteiligung war groß und drei von vier Nordschleswigern wollten zu Dänemark gehören. In Mittelschleswig wurde am 14. März 1920 abgestimmt. Hier gab es ein entgegengesetztes Ergebnis. Vier von fünf Abstimmenden wollten zu Deutschland gehören. In Südschleswig verzichtete man auf die Abstimmung.

Am 15. Juni 1920 übernahm Dänemark Nordschleswig. Die Grenze wurde an die heutige Grenze zwischen Deutschland und Dänemark verlegt und die Zollstellen an der Kongeå geschlossen.  

(Indsæt kort over området med nedenstående tekst)

Zollstellen zwischen Fårkrog und Villebøl

Plovstrup
Wurde im Frühsommer 1864 mit Wirkung ab 1. Januar 1865 als Grenzzollkontrollstelle eingerichtet. Aufgrund der geänderten Grenzziehung bei Kalvslund wurde sie bereits am 16. September 1865 wieder geschlossen. Stattdessen wurde hier eine Anmeldestelle eingerichtet.

Tobøl
Wurde im Januar 1865 als Grenzzollkontrollstelle eingerichtet. Die Lage war nicht ideal, da sie etwa 700 Meter von der Grenze lag, aber es war die einzige Stelle, wo man ein Mietobjekt finden konnte. Sie wurde im September 1865 im Zusammenhang mit der Grenzkorrektur bei Kalvslund wieder geschlossen.

Villebøl
Errichtet im Frühsommer 1864 als Anmeldestelle, aber erhielt ab 1. Januar 1865 den Status einer Grenzzollkontrollstelle. Nachdem in Kalvslund ein neues dänisches Zollgebäude eingeweiht wurde, war diese Grenzkontrollstelle überflüssig und wurde am 1. Juli 1875 geschlossen.

Nielsbygård
Wurde im Frühsommer 1864 als Anmeldestelle errichtet, aber der Verkehr über den Fluss war an dieser Stelle äußerst gering. Die Anmeldestelle wurde 1916 geschlossen, nachdem dort schon seit Jahren keine Waren mehr ein- oder ausgeführt worden waren.

Foldingbro
Wurde im Frühsommer 1864 mit Wirkung ab 1. Januar 1865 als Grenzzollerhebungsstelle eingerichtet. Die Anzahl der bearbeiteten Vorgänge war in den 1870er Jahren gering und die Einnahmen aus der Zollstelle ebenfalls. 1881 wurde Foldingbro daher zu einer Grenzzollkontrollstelle, nachgeordnet der Zollstelle Vamdrup, herabgestuft. Auf der deutschen Seite lag eine Zollerhebungskontrolle Nebenzollamt I.

Frihedsbro
Normalerweise wurden an allen Brücken über den Fluss Anmeldstellen eingerichtet. Nennenswerten Verkehr über diese Brücke gab es jedoch nur bei den großen Grundgesetzversammlungen und anderen Versammlungen auf Skibelund Krat. Daher hielt man hier von dänischer Seite eine Anmeldestelle für überflüssig. Auf der deutschen Seite der Grenze stand eine kleine Holzbaracke für Patrouillen und zur Grenzkontrolle bei den großen Versammlungen auf Skibelund Krat.

Skodborghus
Errichtet im Frühsommer 1864 als Anmeldestelle, aber erhielt ab 1. Januar 1865 den Status einer Grenzzollkontrollstelle. Auf der deutschen Seite lag eine Zollkontrolle Nebenzollamt II.

Knag Mølle
Wurde 1865 als Anmeldestelle eingerichtet.

Autor: Linda Klitmøller, Museumsinspektorin, Museum Sønderskov

 

Grænsen i Foldingbro