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Kongeå steht unter Naturschutz

Was ist Naturschutz?
1917 wurde es aufgrund der Gesetzgebung möglich, wertvolle Naturgebiete unter Naturschutz zu stellen. Lange Zeit blieb dies die wichtigste – und fast einzige – Möglichkeit, Naturwerte für die Nachwelt zu erhalten. Heute wird die Natur auch durch viele andere Vorschriften und Gesetze geschützt, so durch das Naturschutzgesetz. Es ist jedoch auch weiterhin notwendig, Naturgebiete von nationaler und internationale Bedeutung unter Naturschutz zu stellen.

Heute stehen etwa fünf Prozent der Landfläche Dänemarks unter Naturschutz.

Hierbei werden mehrere verschiedene Ziele verfolgt. Dies können sein der Schutz der Landschaft, Tiere und Pflanzen sowie deren Lebensräume, die Verbesserung der Natur durch Wiederherstellung und Pflege sowie die Regelung des Zugangs zur Natur für Menschen.

Wenn ein Gebiet unter Naturschutz gestellt wird, bedeutet dies eine so große Einschränkung der künftigen Nutzung, dass die Eigentümer eine Entschädigung erhalten.

Naturschutz für die Kongeå
Langwieriges Naturschutzverfahren
Die Kongeå wurde 1980 unter Naturschutz gestellt. Das Naturschutzverfahren begann 1969. 1975 wurde das Verfahren schließlich mit Unterstützung durch das Umweltministerium vom seinerzeitigen Naturschutzausschuss für die Ämter Ribe und Nordschleswig durchgeführt. Das unter Naturschutz stehende Gebiet erstreckt sich von Knag Mølle in der Gemeinde Vejen bis Gredstedbro in der Gemeinde Esbjerg.

Das Verfahren umfasste etwa 5.000 Hektar und betraf 535 Grundstücke. Den Grundstückseigentümern an der Kongeå wurden insgesamt über 600.000 Kronen als Entschädigung ausbezahlt.

Entwässerungspläne führten zum Naturschutzverfahren
Hintergrund für das Naturschutzverfahren war, dass es seit den 1950er Jahren Pläne für ein Entwässerungsprojekt an der Kongeå gab. Der Fluss sollte begradigt und die Entwässerung der angrenzenden Wiesengebiete verbessert werden.

Ende der 1960er Jahre sah es danach aus, dass dieses Projekt konkret durchgeführt würde und das Kulturministerium wurde in den Fall einbezogen. 1969 wurde beschlossen, ein Naturschutzverfahren für das Gebiet zu beginnen.

Zweck des Naturschutzes
Zweck des Naturschutzes war hier insbesondere, die Aufrechterhaltung eines natürlichen und nicht regulierten Gewässersystems zu sichern sowie den Zustand des Gebiets als eines nachhaltigen Landwirtschaftsgebiets mit sowohl guten, trockenen Landwirtschaftsflächen als auch niedrigen Feuchtwiesenflächen zu erhalten.

Der Landschaftcharakter des Gebiets sollte unter anderem durch aktive Pflegemaßnahmen erhalten werden, um die botanischen, zoologischen, geologischen, archäologischen und historischen Interessen für Unterrichts- und Forschungszwecke zu sichern.  

An geeigneten Stellen sollte der Bevölkerung der Zugang zum Gebiet zu Erholungszwecken ermöglicht werden und es war eine einheitliche Verfahrensdurchführung in einem Gebiet sicherzustellen, das seinerzeit fünf Gemeinden und zwei Ämter umfasste.

Welche Bedeutung hat hier der Naturschutz?
Entsprechend dem Beschluss über den Naturschutz soll der Wasserlauf unreguliert bleiben und es dürfen keine weiteren Fischzuchtbetriebe am Fluss errichtet werden.

Brachflächen dürfen nicht bestellt werden und es dürfen keine Zustandsveränderungen, Bodenveränderungen, Pflanzungen oder Bauvorhaben und dergleichen durchgeführt werden. Der Wasserlauf darf im Rahmen der Vorschriften gereinigt werden, Abflüsse dürfen instand gehalten werden und bestellte Flächen dürfen wie zuvor genutzt werden.

Die Gemeinden haben das Recht, ohne Kosten für die Grundstückseigentümer Maßnahmen zur Naturpflege durchzuführen.